Aufgrund der aktuellen Regelungen gilt in unserem Stand zurzeit die Zutrittsregel:

 

3G

(geimpft, genesen oder getestet)

 

 

Nachweise sind mitzuführen! Beim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G (vollständig geimpft oder genesen).

Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler: Schülerinnen und Schüler erhalten nach Infektionsschutz (unter Vorlage eines Schülerausweises) grundsätzlich Zugang zur eigenen Sportausübung sowie zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese benötigen keine weiteren Infektionsschutz-Nachweise.